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Anlage 2 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen

Ziel: Flucht und Rettungswege mit möglichst wenig Rauchentwicklungspotential --> Kunststoffteile nicht erlaubt außer für notwendige Funktion

  • Türöffner
  • Lichtschalter
  • Leuchten
  • Feuermelder

aber nicht!!!::

  • Accesspoints
  • Kunststoffkanäle
  • Kabelführung aus Kunststoff
  • Anlagenteile die nicht zum Betrieb des Rettungsweges dienen

Hinweise:

Bei Prüfung auch Brandschutzbelange mit anzeigen

Gebäudeklassen nach LoB BW

Durchführungen in gleiche Feuerwiderstandsklasse wie Gebäudebauteil

z.B. Decke F90 (Standard) muss das Schott auch S90 sein z.B. Brandschutzmörtel