Anlage 2 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
Ziel: Flucht und Rettungswege mit möglichst wenig Rauchentwicklungspotential --> Kunststoffteile nicht erlaubt außer für notwendige Funktion
- Türöffner
- Lichtschalter
- Leuchten
- Feuermelde
aber nicht!!!
- Accesspoints
- Kunststoffkanäle
- Möbel
Hinweise:
Bei Prüfung auch Brandschutzbelange mit anzeigen
Gebäudeklassen
Durchführungen in gleiche Feuerwiderstandsklasse wie Gebäudebauteil
z.B. Decke F90 (Standard) muss das Schott auch S90 sein z.B. Brandschutzmörtel