Anlage 2 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
Ziel: Flucht und Rettungswege mit möglichst wenig Rauchentwicklungspotential --> Kunststoffteile nicht erlaubt außer für notwendige Funktion
- Türöffner
- Lichtschalter
- Leuchten
FeuermeldeFeuermelder
aber nicht!!!::
- Accesspoints
- Kunststoffkanäle
MöbelKabelführung aus Kunststoff- Anlagenteile die nicht zum Betrieb des Rettungsweges dienen
Hinweise:
Bei Prüfung auch Brandschutzbelange mit anzeigen
Gebäudeklassen nach LoB BW
Durchführungen in gleiche Feuerwiderstandsklasse wie Gebäudebauteil
z.B. Decke F90 (Standard) muss das Schott auch S90 sein z.B. Brandschutzmörtel